Page 2 - Im Dialog
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EDITORIAL
MELDUNGEN
Liebe Leserin, lieber Leser,
mit den ZNS DIALOGEN möch- ten wir Ihnen ein weiteres Ar- beitsbeispiel aus unserem Hause vorstellen. Seit 2009 betreuen wir die Großveranstaltung der UCB Pharma in der gesamten Veran- staltungsregie.
Ebenfalls um Regie, allerdings in eigener Sache, ging es auf unserer internen Agenturtagung im März. Mit Präsentationen, Diskussionen, dem Einsatz unserer interaktiven Techniken, einem Vocal Coach und vielem mehr, wurde der Tag – nicht nur für die Mitarbeiter, sondern letztlich auch für unsere Kunden – zu einem großen Plus.
Nach Streichung des umstrit- tenen Verweises aufs Berufsrecht ist das Antikorruptionsgesetz end- gültig beschlossene Sache. Das Passieren des Bundesrates dürfte reine Formsache sein. Wir haben Rechtsanwalt Arno Zurstraßen nochmals um eine aktuelle Ein- schätzung gebeten.
Um den Umgang mit Emoti- onen im Berufsalltag geht es in unserer Rubrik Privates.
Eine interessante Lektüre wünscht Peter Lasthaus Vorstand
URTEIL
BGH konkretisiert Prüfp icht für Bewertungsportale
Arzt-Bewertungsportale wie Deutschlands größte Arztemp- fehlung jameda.de müssen seit dem BGH-Urteil vom 1. März 2016 überprüfen, ob ein Patient in der von ihm bewerteten Praxis tatsäch- lich war. Anlass war die Klage eines Zahnarztes. Ein anonymer Nutzer hatte den Zahnarzt mit einer Ge- samtnote von 4,8 bewertet und angegeben, dass er ihn „nicht emp- fehlen“ könne. Der Zahnarzt bestritt, den Nutzer behandelt
zu haben und forderte den Por- talbetreiber auf, die Bewertung zu löschen.
Nach Ansicht des Bundes- gerichtshofes hat der Portal- betreiber Jameda seine Prüf- p icht verletzt. Zudem sei das Risiko, Persönlichkeitsrechte zu verletzten, durch die Möglich- keit anonym oder pseudonym Bewertungen abgeben zu können, deutlich erhöht.
Die Möglichkeit der anonymen kritischen Arztbewertung bleibt auch nach dem Urteil erhalten, aber die P ichten von Bewertungsporta- len zur Prüfung von Bewertungen wurden konkretisiert: Die Stellung- nahmen von Bewerter und Bewer- tetem müssen bei einer Beanstan- dung der jeweils anderen Partei zur Verfügung gestellt werden. Vorliegende Unterlagen darüber, dass ein Patient in der von ihm be- werteten Praxis in Behandlung war, müssen dem bewerteten Arzt unter Umständen weitergereicht werden.
STUDIE
Rücken-OP – Vielzahl der Eingriffe ließe sich vermeiden
Nicht jede Rückenoperation führt zwingend zu einer Besse- rung der Beschwerden. Zu diesem Schluss kommt die SBK - Siemens- Betriebskrankenkasse in einer in- ternen Studie. Sie emp ehlt ihren Versicherten die Möglichkeit, sich vor einer OP eine zweite Meinung einzuholen. Das Ergebnis: In 59 % der Fälle waren andere Behand- lungsmethoden die bessere Wahl.
SBK-Expertin Dr. Gabriele Gon- schor rät daher: „Bevor man eine Operation am Rücken in Erwägung zieht, sollte man zunächst alle kon- servativen Behandlungsmöglich- keiten ausschöpfen.“ Dazu zählen Physiotherapie, Schmerztherapie sowie eine ambulante oder sta- tionäre Reha. Ob eine Operation wirklich nötig und zielführend ist, hängt ganz von der individuellen Situation des Patienten ab.
Jeder gesetzlich Versicherte hat das Recht auf eine Zweitmei- nung. Eine Tatsache, von der nicht einmal die Hälfte der Versicherten Gebrauch macht, stellt die SBK in der Studie ebenfalls fest.
Informationen im Web:
leben.sbk.org/ lebensnah/artikel/2016/ fuer-und-wider-ruecken-op/
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